2.2 Zulassung
e) Nachkommen der ersten Generation (F1) der unter a), b) und c)genannten Jagdhunde.
h) In Ausnahmefällen können Jagdhunde, die die Voraussetzungender Buchstaben a) – g) nicht erfüllen, von dem zuständigenKreisjägermeister unter Mitwirkung des Hundeobmanns zurPrüfung zugelassen...